Barrierefreiheit
Barrierefreiheit prüfen und umsetzen, mit Schwerpunkt Formulare
Wir prüfen Websites, Shops und vor allem Formulare auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 (Stufe AA) und BITV 2.0, schreiben einen Prüfbericht mit Maßnahmenliste und setzen die Maßnahmen auf Wunsch selbst um, von der Tastaturbedienung bis zur Ausgabe im Screenreader. Das passt für öffentliche Stellen, Stiftungen, Vereine und Unternehmen, die wissen wollen, wo ihre Formulare Menschen ausschließen. Wir sitzen in Berlin. Nach dem Erstgespräch nennen wir einen Festpreis je Etappe, bevor wir anfangen.
Was wir prüfen
- WCAG 2.2, Stufe AA: alle Erfolgskriterien, mit den neuen Kriterien für Fokus, Zielgröße, doppelte Eingaben und Anmeldung (W3C).
- BITV 2.0: für öffentliche Stellen des Bundes, einschließlich Erklärung zur Barrierefreiheit und Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache (BITV 2.0).
- BFSG: die technischen Anforderungen an Websites, über die Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden, und die Informationen nach Anlage 3 BFSG. Ob das Gesetz für Sie gilt, klären Sie bitte rechtlich.
- Formulare im Detail: Beschriftungen, Pflichtangaben, Fehlermeldungen, Tastatur und Fokus, Zeitlimits, Uploads, Anmeldung.
Warum Formulare im Mittelpunkt stehen
In einem Formular verhindert eine Barriere den Abschluss: Wer ein Pflichtfeld nicht erreicht oder eine Fehlermeldung nicht versteht, kann nicht absenden. Fehlende Beschriftungen von Formularfeldern fand die Studie WebAIM Million im Februar 2026 auf 51 Prozent der untersuchten Startseiten (WebAIM).
Formulare bauen wir auch selbst: Unsere Online-Anträge für Fördergeber entwickeln wir nach WCAG 2.2 Stufe AA. Worauf es bei Formularen ankommt, fasst die Checkliste für barrierefreie Online-Formulare zusammen.
So läuft eine Prüfung ab
- 1Erstgespräch: unverbindlich, etwa 30 Minuten. Welche Seiten und Formulare, welche Pflichten?
- 2Auswahl und Festpreis: Wir legen die Seiten, Vorlagen und Formulare fest, die geprüft werden, und nennen einen Festpreis je Etappe.
- 3Prüfung: automatisch und von Hand, mit Tastatur, Vergrößerung und den Screenreadern NVDA und VoiceOver. Jeder Befund bekommt das WCAG-Kriterium.
- 4Prüfbericht mit Maßnahmenliste: was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, mit Beispiel aus Ihrer Seite.
- 5Umsetzung: durch Ihr Team oder durch uns, in Etappen, nach jeder Etappe testbar. Auf Wunsch prüfen wir die geänderten Stellen danach erneut.
Die Demo: vorher, nachher und ein Prüfer im Browser
In der Demo zur Barrierefreiheit steht dasselbe Bestellformular eines erfundenen Teeladens zweimal: einmal mit typischen Fehlern wie blasser Schrift, Platzhaltern statt Beschriftungen, einem div als Knopf, fehlendem Fokusrahmen und Fehlern nur in Rot, einmal korrigiert.
Ein eingebauter Prüfer untersucht die gezeigte Fassung direkt im Browser, von Kontrasten bis zu Fehlermeldungen, die mit ihrem Feld verbunden sein müssen. Er prüft 14 WCAG-Kriterien: 1.1.1, 1.3.1, 1.3.5, 1.4.1, 1.4.3, 1.4.11, 2.1.1, 2.4.2, 2.4.7, 2.5.8, 3.1.1, 3.3.1, 3.3.2 und 4.1.2. Eine zweite Ansicht zeigt vereinfacht, wie ein Screenreader das Formular vorliest.
Was er nicht kann: beurteilen, ob ein Alternativtext passt, ob Texte verständlich sind oder ob ein ganzer Ablauf mit Tastatur und Screenreader zu Ende geht. Das prüfen wir im Audit von Hand.
Abgrenzung: BIK BITV-Test, automatische Werkzeuge, unsere Prüfung
Angaben zum BIK BITV-Test laut bitvtest.de. Beides schließt sich nicht aus: Nach unserer Umsetzung können Sie einen BIK BITV-Test beauftragen. Zu automatischen Werkzeugen schreibt das W3C, dass sie nicht alles prüfen können und menschliches Urteil nötig ist (W3C).
| BIK BITV-Test | Automatisches Werkzeug | Unsere Prüfung | |
|---|---|---|---|
| Was es ist | standardisiertes Prüfverfahren, durchgeführt von BIK-Prüfstellen im Prüfverbund, extern qualitätsgesichert | Programm oder Browser-Erweiterung, die Regeln automatisch prüft | Prüfung durch Entwickler, automatisch und von Hand, mit Maßnahmen und Umsetzung |
| Grundlage | BITV 2.0 und EN 301 549 V3.2.1, wahlweise ergänzt um sechs Kriterien der WCAG 2.2 | je nach Werkzeug, nur automatisch prüfbare Regeln | WCAG 2.2 Stufe AA und BITV 2.0 |
| Ergebnis | Prüfbericht; darf er veröffentlicht werden, ein anerkanntes Prüfzeichen | Liste von Befunden | Prüfbericht mit Maßnahmenliste, auf Wunsch die Umsetzung; kein Siegel |
| Passt, wenn | Sie einen unabhängigen Nachweis brauchen, etwa für eine Ausschreibung | Sie regelmäßig einen ersten Überblick wollen | Sie wissen wollen, was zu tun ist, und es erledigt haben möchten |
Wer verpflichtet ist
Öffentliche Stellen des Bundes müssen ihre Websites, Apps und Formulare nach der BITV 2.0 barrierefrei gestalten, für Stellen der Länder und Kommunen gilt Landesrecht. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Fällt eine Website unter das Gesetz, legen die Anforderungen nach der FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nahe, dass die gesamte Website sie erfüllen muss, nicht nur die Bestellstrecke. Das spricht dafür, auch Kontaktformulare einzubeziehen.
Welche Regeln für Formulare im Einzelnen gelten, von der EN 301 549 bis zur Erklärung zur Barrierefreiheit, steht mit Quellen in der Checkliste für barrierefreie Online-Formulare. Ob eine Pflicht für Ihr Angebot gilt, lassen Sie im Einzelfall rechtlich prüfen.
Wie der Preis entsteht
Der Aufwand hängt von der Zahl der Seitenvorlagen und Formulare ab, von der Zahl der Schritte und Zustände in jedem Formular und davon, ob wir nur prüfen oder auch umsetzen. Nach dem Erstgespräch nennen wir einen Festpreis je Etappe, bevor wir anfangen.
Soll ein PDF- oder Papierformular ohnehin ersetzt werden, ist ein barrierefreier Neubau oft sinnvoller als Nachbessern: siehe Vom PDF-Formular zum Online-Antrag und Formulare digitalisieren lassen. Für Fördergeber: Leitfaden Antragsverfahren digitalisieren und Online-Antragsverfahren für Stiftungen.
Häufige Fragen
Sind wir als kleines Unternehmen verpflichtet?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind für Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Automatische Werkzeuge finden einen Teil der Fehler, etwa fehlende Beschriftungen oder zu wenig Kontrast. Ob ein Ablauf mit Screenreader zu Ende geht oder ein Hilfetext verständlich ist, prüft nur ein Mensch.
Was kostet eine Prüfung?
Das hängt von der Zahl der Seitenvorlagen und Formulare ab und davon, ob wir auch umsetzen. Nach dem Erstgespräch nennen wir einen Festpreis je Etappe. BIK veröffentlicht die Preise des BIK BITV-Tests auf bitvtest.de.
Was ist der Unterschied zwischen BITV-Test und Ihrer Prüfung?
Der BIK BITV-Test ist ein standardisiertes, extern qualitätsgesichertes Verfahren; wird der Bericht veröffentlicht, gibt es ein Prüfzeichen. Unsere Prüfung endet mit einer Maßnahmenliste und auf Wunsch mit der Umsetzung, ein Siegel vergeben wir nicht. Beides lässt sich kombinieren.
Was gehört in eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Für öffentliche Stellen regelt das § 7 BITV 2.0 mit dem EU-Muster aus dem Durchführungsbeschluss 2018/1523: unter anderem Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte, Art der Bewertung und ein Weg, Barrieren zu melden. Unternehmen unter dem BFSG beschreiben nach Anlage 3, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und nennen die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Prüfen Sie auch PDF-Formulare?
Unser Schwerpunkt sind Formulare im Web. Bei PDF-Formularen klären wir im Erstgespräch, ob sich das Nachbessern lohnt oder ob ein Online-Formular der bessere Weg ist.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Erzählen Sie uns in 30 Minuten, worum es geht. Unverbindlich, danach wissen Sie, ob und wie Software hilft.
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